Einladung folgt

Am Dienstag 28.Mai findet die GV 2024 statt

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der «Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG» und bitten Sie, das Antrags-Formular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen.

Als Mitglied bei der EBG werden Sie Teil einer Gemeinschaft mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Mitglied einer Genossenschaft zu sein, beschränkt sich nicht auf die Miete von günstigen Wohnungen. Vielmehr partizipieren Sie an materiellen und ideellen Werten, die über Generationen geschaffen wurden. Mit dem Solidaritätsprinzip nehmen Sie gleichzeitig die moralische Pflicht wahr, die Bedürfnisse der kommenden Generationen zu berücksichtigen und im Rahmen Ihres Mitbestimmungsrechts die Genossenschaft in die Zukunft zu führen. Die EBG soll weiterhin eine Genossenschaft bleiben, die ihren Lebensraum pflegt und die ihre eigene Wohnkultur pflegt. Antragsteller mit einem reinen Fokus auf Eigeninteressen widersprechen den Grundwerten der EBG und sind als Mitglieder nicht willkommen.

Wer kann Mitglied werden?

Gemäss Genossenschaftsrecht ist der Beitritt nur für Einzelpersonen möglich. Beitrittswillige Paare können jedoch zwei Anträge stellen (bei der Wohnungsbewerbung werden die Punkte beider Partner berücksichtigt). Die Doppel-Mitgliedschaft ermöglicht zudem beiden Partnern, bei der Depositenkasse der EBG eigene Konten zu führen. Juristischen Personen ist der Beitritt möglich für Geschäftsraummieten oder für ein Konto bei der Depositenkasse.

Wieviel kostet die Mitgliedschaft

Für die Mitgliedschaft werden folgende Gebühren verrechnet:
  • Anteilscheinkapital CHF 1'000.-
  • Einmalige Eintrittsgebühr CHF 50.-
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