Aktuelles

Bitte werfen Sie für zukünftige Eregnisse auch einen Blick auf unseren Veranstaltungskalender.

Baugesuch Hügelweg 4-12 eingereicht

Wie im aktuellen Geissensteiner berichtet, haben wir das Baugesuch für die Totalsanierung der Doppelhäuser am Hügelweg 4/6 und 10/12 eingereicht. Aktualisierte Informationen sind auf der Projektseite verfügbar. Wie gewohnt stehen wir Ihnen für Fragen persönlich in der Geschäftsstelle zur Verfügung und sind auch bei der kommenden Generalversammlung ansprechbar.

Ankündigung Bushaltestellenverschiebung Dorfstrasse durch Stadt Luzern (Baustart neu 5.2.2024)

Wie an der GV und im Geissensteiner vom Herbst 2023 angekündigt, werden sämtliche Haltestellen entlang der Linie 7 entsprechend Behindertengleichstellungsgesetzes umgebaut und teilweise verschoben. Als erstes wird nun die Haltestelle von der Dorfstrasse 32 zur Dorfstrasse 36 aus der Kurve verschoben. Die Arbeiten auf öffentlichem Grund beginnen Mitte Anfang Februar 2024 und werden vom Tiefbauamt durchgeführt. Detaillierte Informationen vom Tiefbauamt werden an alle Häuser zwischen Dorfplatz und Dorfstrasse 39 zur Info verteilt.

Ankündigung Baustart Umgebungsaufwertung Höhenweg/Bock

Nach Entwicklungskommission, Baugesuch und Submission ist es nun soweit, dass wir einen Baustart für die gemeinsam erarbeiteten Massnahmen im Hügelweg kommunizieren können: Die Bauarbeiten für die Aufwertungen und Verbesserung der Sicherheit beginnen Anfang April 2024.

Bibliobus

Der Bibliobus ist die Stadtbibliothek Luzern auf vier Rädern. Die fahrbare Zweigstelle bringt über 1000 Bücher und Medien direkt in den Geissenstein. Die Geschäftsstelle und unser Spar freuen sich über dieses neue Angebot, welches alle drei Wochen jeweils Mittwochs Nachmittag stattfindet.

Hinweis auf Wohnungsausschreibungen künftig per Newsletter

Über 90% aller Bewerbungen für Wohnungen erfolgen heute elektronisch. Freie Wohnungen werden deshalb ab März 2021 nur noch im Internet publiziert und zusätzlich per Bildschirm am Schaufenster an der Dorfstrasse 32. Die freien Wohnungen der EBG wurden bisher im «Geissensteiner» ausgeschrieben. Das offizielle Publikationsorgan erscheint seit einiger Zeit nicht mehr in regelmässigen Intervallen, was zu Verzögerungen bei der Weitervermietung und damit zu Leerstandskosten führt. Seit einiger Zeit wurden die freien Wohnungen zusätzlich auch auf der Website der EBG im Internet ausgeschrieben. Über 90% der Wohnungsbewerbungen erfolgen heute mit dem elektronischen Formular. An der GV 2019 haben die Mitglieder der EBG mit der Revision der Statuten auch Artikel 43 (Mitteilungen und Publikationen) an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Absatz 3 hält fest: Die Ausschreibung der Mietobjekte erfolgt im «Geissensteiner» oder auf der offiziellen Website. Der Aufsichtsrat der EBG hat dementsprechend an der Sitzung vom 13. November 2020 beschlossen, ab März 2021 freie Wohnungen nur noch über das Internet auszuschreiben. Der Hinweis auf neue Angebote erfolgt über den elektronischen Newsletter. Dieser ist mittlerweile breit verankert und erreicht die Interessierten zeitnah. Der gesamte Vermietungsprozess wird so um bis zu 4 Wochen verkürzt, was den künftigen Mietern mehr Zeit bis zum Umzug verschafft. Auch das Vermietungsreglement wurde in diesem Sinne vom Aufsichtsrat angepasst. Die aktuelle Version ist ab sofort auf unserer Website zum Download aufgeschaltet. Genossenschafterinnen und Genossenschaftern ohne Internet-Zugang steht am Schaufenster der Geschäftsstelle rechtzeitig ein Monitor zur Verfügung, auf dem die aktuell ausgeschriebenen Wohnungen und weitere Informationen rund um die EBG ersichtlich sind. Die Unterlagen für Wohnungsbewerbungen können bei Bedarf weiterhin in gedruckter Form bei der EBG an der Dorfstrasse 32 bezogen werden.

Änderung Kontrolle Parkplätze und Parkordnung

Die Parkplatzordnung wurde den geltenden Regeln angepasst und Gäste der EBG nutzen künftig eine Besucher-Parkkarte. Wir haben leider festgestellt, dass sich Mieterinnen wie auch Besucher vermehrt nicht korrekt an die Parkplatzordnung halten oder diese bewusst ausnützen, weshalb auch viele gebührenpflichtige Verwarnungen wie auch Verzeigungen ausgestellt werden mussten. Mehrheitlich haben wir Reklamationen von aufmerksamen Genossenschaftern bekommen. Dies in einer Anzahl, auf die wir handeln müssen. Es scheint uns sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass sich weit über 99% aller Mietenden an die Regelungen halten. Vielfach sind es externe Personen oder immer die gleichen, die sich nicht an die Parkregeln halten und ihr Auto nach Belieben im Quartier parkieren. Securitas AGEs ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, Parkbussen zu verteilen. Damit dies in Zukunft professionell abgewickelt werden kann, wurde die Securitas AG beauftragt, regelmässige Kontrollen durchzuführen. Ab Februar 2021 wird die Securitas AG deshalb vermehrt im Geissenstein-Quartier anzutreffen sein, um parkierte Autos zu kontrollieren und wo notwendig gebührenpflichtige Verwarnungen auszustellen. Besucher-Parkkarte Gleichzeitig starten wir ein neues Kontrollsystem für Gäste der EBG. Jedem Haushalt werden zwei Besucher-Parkkarten zur Verfügung gestellt. Die Karten werden im Januar 2021 verteilt und können dem jeweiligen Gast für die Besuchsdauer abgegeben werden. Diese Parkkarten müssen im Besucher-Auto gut ersichtlich deponiert werden, damit sie von der Securitas AG gesehen werden können. Nach Besuchsende muss die Karte wieder den Mietern zurückgegeben werden. So können wir sicherstellen, dass die Besucherparkplätze der EBG auch wirklich für Gäste zur Verfügung stehen. Den Mietern, Untermieterinnen, im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen und «regelmässigen Besuchern» ist es nicht gestattet, die Parkkarte zu benutzen. Ein solches Fehlverhalten wird mit gebührenpflichtigen Verwarnungen von CHF 50.00 bestraft und bei Nichtbezahlung bei der Staatsanwaltschaft verzeigt. MitgliedschaftspflichtenMietende, die 3-mal von der Securitas AG gebüsst wurden, werden zu einem Gespräch eingeladen und mit einer «Ausschlussandrohung» schriftlich gemahnt. Es kann und darf nicht sein, dass einzelne Personen unsere allgemeinen Mitgliedschaftspflichten nicht gebührend beachten. Ausgelegt nach Art. 10, Absatz 1a der Statuten der Wohngenossenschaft Geissenstein-EBG. Die im August 2014 verabschiedete Parkplatzordnung wurde den neu geltenden Regeln angepasst und liegt dem aktuellen Geissensteiner bei. Die elektronische Version ist ab sofort auf unserer Webseite zu finden sein.

Gesprächsbedarf?

Zusammenleben funktioniert nicht immer konfliktfrei. Die EBG bietet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mietenden bzw. bei Konflikten zwischen Mietenden und der EBG Hand zur Lösungsfindung: Erste Ansprechperson ist Liegenschaftsbetreuerin Mara Colatrella. Findet sich keine Lösung, folgt ein Gespräch mit dem Geschäftsleiter Pascal Ziegler. Als letzte Instanz kann ein Termin mit dem Präsidenten der EBG, Alex Widmer beantragt werden. Zuallererst steht jedoch immer das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin - dies im Sinne eines friedlichen genossenschaftlichen Zusammenlebens.

Mietzins wird erneut nach unten angepasst

Mietzinsreduktion um 3% im 2023
Kontakt